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Geschrieben von HeizSchnucke am 20.01.2012 um 22:41:
Kupplungspumpe
Ich werde in kürze an meiner 12er KULT die Kupplungspumpe von der 12er POP verbauen, weil man da den Griff bzw. den Hebelweg wie bei der Handbremse verstellen kann. Frage nu: orgi Suzuki Teil eines ähnlichen Modells, muss die Variante mit verstellbaren Kupplungsgriff vom TüV abgenommen werden ?
Geschrieben von Kröti am 21.01.2012 um 13:30:
RE: Kupplungspumpe
Meinst Du das das denn so eine große techn. Veränderung ist , die dann Eintragungspflichtig wird. Ich kann es mir nicht vorstellen.
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